Die folgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen blomberry und seinen Auftraggebern. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Werk- und Dienstverträge. Vertragspartner sind die blomberry GmbH (im Folgenden blomberry genannt), Langer Steinweg 42, 32825 Blomberg (Amtsgericht Lemgo, HRB 11416) und der Auftraggeber (benannt im Angebot/Vertrag). Bei den Werks- und Dienstleistungen handelt es sich um die selbständige Erbringung von Projektleistungen aus dem Bereich Transformation Management, Test Advisory, Tool Chain Orchestration und / oder angrenzenden Bereichen. Die genauen Inhalte des jeweiligen Auftrages, wie beispielsweise Leistungsbeschreibung, der zeitliche Umfang und Durchführungsart sowie Konditionen werden im Rahmen einer Beauftragung, respektive des Angebots definiert und durch die Annahme dieser Beauftragung durch den Auftraggeber vertraglich festgelegt. Die blomberry Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und blomberry. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den Vorliegenden abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, sind, selbst bei Kenntnis des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch blomberry ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Durchführung von Leistungen oder die Zahlung eines Honorars gilt nicht als eine solche Zustimmung.
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Bereitstellung der Leistung durch blomberry zustande. In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von blomberry schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Alle Angebote von blomberry sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Im Rahmen der Tätigkeit werden zwangsläufig vertrauliche und nicht öffentliche Informationen zwischen blomberry und dem Auftraggeber ausgetauscht. Ebenso wie der Auftraggeber wird blomberry diese Informationen jederzeit vertraulich behandeln und ausschließlich an die jeweiligen Mitarbeiter und ggf. Subauftragnehmer weitergeben, die diese Informationen für ihre Tätigkeit benötigen und die durch eine schriftliche Vereinbarung zum Schutz der vertraulichen Informationen verpflichtet sind. Die Vertraulichkeitsverpflichtung umfasst sowohl Informationen bezüglich der Preisgestaltung als auch Honorarsätze von blomberry. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, für die der Empfänger den Nachweis erbringen kann, dass diese Informationen
a) öffentlich allgemein zugänglich sind oder werden,
b) von einem Dritten stammen, der in Bezug auf sie keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt,
c) selbständig entwickelt wurden oder werden oder
d) weitergegeben werden müssen, um die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften oder das Befolgen gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher und ähnlicher behördlicher Anordnungen sicherzustellen.
Hinsichtlich Ziffer d) verpflichtet sich der Empfänger der Informationen, die andere Partei (im gesetzlich zulässigen Umfang) schriftlich über diese Anforderung zu informieren und bei deren Bemühungen, die Weitergabe zu verhindern oder deren Umfang einzuschränken, zu unterstützen. Der Auftraggeber räumt blomberry ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, den Namen und das Firmenlogo sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenzobjekt in Firmenbroschüren und Internetauftritten, anzugeben.
Da blomberry für verschiedene Unternehmen derselben Branche tätig ist, können die Branchenkenntnisse kontinuierlich vertieft und die Fähigkeit zur Beurteilung der strategischen Herausforderungen, vor denen die Auftraggeber von blomberry stehen, immer weiter verbessert werden. blomberry hat interne Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die es ermöglichen, für Auftraggeber derselben Branche tätig zu sein, ohne die Erfüllung der Verpflichtungen zum Schutz der Vertraulichkeit erhaltener sensibler Informationen zu gefährden. Dementsprechend gehört es zu der blomberry Firmenpolitik, keine Exklusivvereinbarungen mit einzelnen Unternehmen in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Bereich zu schließen.
Allerdings trifft blomberry besondere Vorkehrungen, wenn für mehrere Auftraggeber in derselben Branche Tätigkeiten ausgeübt werden. Die betroffenen Personen werden – wie alle anderen blomberry-Mitarbeiter – stets die Vertraulichkeit von sensiblen Informationen sowie der blomberry Empfehlungen an den Auftraggeber gewährleisten.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass blomberry im Rahmen der Tätigkeit Methoden, Problemlösungsansätze, Rahmenbedingungen oder sonstige Tools, Benchmarks, Daten oder Informationen auch für blomberry selbst oder für Dritte entwickeln kann. Keine der in den vorliegenden Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen hindert blomberry daran, solche Materialien oder Informationen zu entwickeln oder weiterzugeben, sofern die weitergegebenen oder offengelegten Materialien keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers enthalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch blomberry an Dritte außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers weiterzugeben. Die Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden. Sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, darf in Prospekten, Stimmrechtsvollmachten, Emissionserklärungen oder vergleichbaren Dokumenten und Unterlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung, keine Bezugnahme auf blomberry erfolgen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für blomberry erbracht werden.
Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern von blomberry bei deren Arbeiten im Betrieb jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Auftraggeber:
blomberry stellt sicher, dass gemäß Aufteilung der Arbeitspakete, Ergebnisse frist- und qualitätsgerecht geliefert werden. blomberry trifft zeitnah Entscheidungen im Rahmen der vereinbarten Projekt- und Terminplanung.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehende Schäden und stellt grandega von allen Ansprüchen Dritter frei. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen. blomberry und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Auftraggeber beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind.
Der Auftraggeber unterrichtet blomberry unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Auftraggeber wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder blomberry überlassen oder nur im Einvernehmen mit blomberry führen. Der Auftraggeber hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die Mängel veranschaulichenden Unterlagen zu melden.
Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen müssen vereinbarungsgemäß, unabhängig davon jedoch mindestens dem Vertragszweck und der Aufgabenstellung entsprechend, qualifiziert sein. Unabhängig davon wird blomberry gewährleisten, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter über die Qualifikation verfügen, die mindestens die diesbezüglichen Angaben sowie den Anforderungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren entspricht. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sollte es zum Einsatz von Unterauftragnehmern im Dienste von blomberry kommen, so erfolgt die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers durch blomberry. Für die im Angebot von blomberry benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. blomberry darf zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen
die nicht auf Schlüsselpositionen eingesetzt sind, auch ohne Einwilligung des Auftraggebers, jedoch nur unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Die Ersatzperson gilt nur dann als qualifiziert, wenn sie mindestens über die vertraglich vorausgesetzte Eignung verfügt. Der Auftraggeber kann mit Begründung den Austausch einer von blomberry zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese mehr als unerheblich gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.
Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben von derzeit 19 Prozent. blomberry wird nur den tatsächlich angefallenen Aufwand in Rechnung stellen. Mehr- oder Minderleistungen werden pro rata temporis abgerechnet. Mehrarbeit über acht Stunden pro Personentag wird entsprechend anteilig in Rechnung gestellt. Einsätze an Wochenenden und Feiertagen werden mit dem 1,5-fachen der Stundensätze berechnet, vorausgesetzt es wurde nichts Gegenteiliges vereinbart.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nachträglich über die mit dem Auftraggeber abgestimmten Stunden auf Basis eines Zeitnachweises. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes geregelt wurde. Der termingerechte Eingang der Zahlungen ist Vertragsbestandteil.
Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, hat blomberry Anspruch auf Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile des Werkes. Die Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen werden grundsätzlich nach Abschluss der folgenden Projektphasen fällig:
Sollte das Projekt eine Dauer von 6 Monaten überschreiten, werden Individualabsprachen getroffen.
Zusätzlich zur Vergütung berechnet blomberry entstandene Reisekosten monatlich nachträglich. Reisezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber von blomberry die so entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Alle Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für die interne Verwendung beim Auftraggeber bestimmt. Sofern blomberry der Weitergabe von Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber an einen Dritten zustimmen, obliegt es dem Auftraggeber, den Dritten als Empfänger darüber zu informieren, dass für ihn kein Vertrauensschutz hinsichtlich der Arbeitsergebnisse besteht.
Ferner haftet blomberry nicht für etwaige Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, die der Auftraggeber oder ein Dritter aufgrund einer solchen Weitergabe oder in Zusammenhang mit ihr bzw. aufgrund der Tatsache geltend machen, dass der Dritte die Arbeiten von blomberry verwendet oder auf deren Richtigkeit vertraut. Der Auftraggeber wird blomberry – auch in der Rolle als Partei oder Zeuge – von der Haftung für sämtliche tatsächlich geltend gemachten oder angedrohten Ansprüche, Verluste oder Ausgaben, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Weitergabe oder daraus ergeben, dass Arbeiten von blomberry verwendet werden oder dass auf ihre Richtigkeit vertraut wird, freistellen (oder entsprechend verteidigen). Dritte, die eine Kopie von blomberry-Materialien erhalten wollen, müssen sich vorab eine schriftliche Zustimmung durch blomberry einholen.
blomberry haftet unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder leitenden Angestellten und/oder für Vorsatz. Für die grobe Fahrlässigkeit sonstiger Angestellter und/oder Erfüllungsgehilfen haftet blomberry nur im Umfang und nach Maßgabe der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gemäß der folgend genannten Haftungsregelung. Abweichend von vorstehenden Regelungen haftet blomberry für Verzugsschäden, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen, bis maximal 500.000 Euro, höchstens jedoch für die Höhe des Vertragsvolumens.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet blomberry wie folgt:
Die kumulierten Ansprüche aus Gewährleistung und Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe des Vertragsvolumens, maximal auf 1,0 Mio. Euro begrenzt.
Keine Partei haftet für Verzug oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen, auf die sie keinerlei Einfluss ausüben kann. Dies schränkt jedoch nicht Ihre Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Honorare für die von blomberry erbrachten Dienstleistungen ein.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßigen und gefahrenentsprechenden Datensicherungsmaßnahmen eingetreten wäre. Im Übrigen gilt für mangelhafte Datensicherung durch den Auftraggeber § 254 BGB.
blomberry ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von blomberry für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, so steht diesem zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. blomberry weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Auftraggeber nicht binnen der gesetzten Frist des Sonderkündigungsrechts Gebrauch macht, hin.
Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Honorare bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Honorare in Verzug, so kann blomberry das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt blomberry vorbehalten.
Ist die Ausführung der Werksleistung mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber nach Wahl von blomberry zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Auftraggeber nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert blomberry die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, bleibt dem Auftraggeber in Bezug auf die Mängelbeseitigung das Recht vorbehalten wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Bei einer, die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden, unerheblichen Abweichung der Leistung kann der Auftraggeber nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Hat blomberry nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor und hätte dies der Auftraggeber erkennen können, so hat dieser die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze von blomberry zugrunde gelegt. Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von blomberry erbrachten Leistungen, die der Auftraggeber ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Auftraggeber nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmangelhaftung erlischt ferner, wenn der Auftraggeber nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich bei blomberry rügt oder die Leistung nicht unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechend der Dokumentation genutzt wird. Ein Rechtsmangel der vertragsgegenständlichen Leistung ist dann gegeben, wenn die für die vertragliche vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt sind.
Bei Rechtmängeln leistet blomberry dadurch Gewähr, dass sie dem Auftraggeber nach Wahl von blomberry eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der vertragsgegenständlichen Leistung verschafft oder sie die vertragsgegenständliche Leistung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknimmt. Letzteres ist nur zulässig, wenn blomberry eine andere Abhilfe nicht zumutbar ist. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil der Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde.
Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber gegenüber blomberry ein Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung von Nacherfüllungsansprüchen bei Mängeln durch blomberry basieren. Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, können nur dann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden, wenn der Anspruch auf Nacherfüllung vom Auftraggeber innerhalb der verkürzten Frist für Sachmängelansprüche geltend gemacht worden ist. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen, die in der Haftung hinterlegt wurden.
Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu erfolgen.
Für Ereignisse höherer Gewalt, die blomberry die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet blomberry nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit blomberry auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert. Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.
Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
Soweit vereinbart, weist blomberry auf Verlangen dem Auftraggeber nach, dass blomberry eine im Rahmen und Umfang marktübliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
blomberry wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Dienstvertrages aufrechterhalten. Kommt blomberry dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
Für die Arbeit mit dem Auftraggeber stellt blomberry ein Team von qualifizierten Beratern. blomberry geht davon aus, dass die Mitarbeiter des Auftraggebers mit dem Team blomberrys eng zusammenarbeiten werden. Der Auftraggeber stellt Daten, Anweisungen und Annahmen zur Verfügung, die blomberry als Arbeitsgrundlage dienen. Die Qualität der Arbeit hängt von der Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Informationen und Anweisungen ab. blomberry ist davon überzeugt, dass Vielfalt zu hervorragenden Ergebnissen führt. Es entspricht daher der Unternehmenspolitik, dass das blomberry Team nach sachgerechten Gesichtspunkten aus kompetenten Beratern zusammengestellt wird, unabhängig von Geschlecht, Rasse, sexueller Orientierung, Religion oder von anderweitig vor Diskriminierung geschützten Kategorien und/oder von sonstigen Merkmalen.
blomberry erstellt keine Gutachten („Fairness Opinions“) oder Bewertungen zu Markttransaktionen und bietet keine Rechts- und Steuerberatung an, die Einfluss auf Beratungsleistungen haben könnte. blomberry geht davon aus, dass in diesen Bereichen die vom Auftraggeber als erforderlich erachteten, zusätzlichen Experten eingeschaltet werden.
Sofern der Auftraggeber dies wünscht, wird blomberry mit anderen Beratern und Experten zusammenarbeiten. blomberry wird sämtliche Arbeiten, Erwartungen und entsprechende Zuständigkeiten im Voraus eingehend mit dem Auftraggeber besprechen. blomberry übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für Arbeiten, die von diesen Dritten erbracht werden.
blomberry legt Wert auf einen ständigen und offenen Austausch mit dem Auftraggeber über Erfolge und Steigerungsmöglichkeiten. Der Auftraggeber kann blomberry gerne jederzeit ansprechen und die Leistung des Beraterteams bewerten. Zudem ist es wichtig, dass der Auftraggeber mit der geleisteten Arbeit zufrieden ist. blomberry bittet nach Abschluss jedes bedeutenden Auftrags um qualitatives und quantitatives Feedback und regt häufig an, die Auftragsimplementierung sechs bis neun Monate nach Projektabschluss zu bewerten.
blomberry hat es sich zur Regel gemacht, Mitarbeiter des Auftraggebers, die in den letzten zwölf Monaten mit blomberry zusammengearbeitet haben, nicht gezielt abzuwerben, ohne zuerst mit dem Auftraggeber darüber gesprochen zu haben. Daher bittet blomberry den Auftraggeber um dieselbe Vorgehensweise. Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die sich ohne aktive Mitwirkung der jeweils anderen Seite auf eine Stellenanzeige in einer Zeitung, einer Fachzeitschrift oder in anderen öffentlichen Medien von sich aus bewerben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz von blomberry. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Sitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung als ungültig, nichtig oder undurchführbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch vollumfänglich in Kraft. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt rückwirkend eine Ersatzbestimmung, die nach dem Sinn und Zweck des Vertrags rechtlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien so nah wie möglich kommt.
blomberry willigt dem Auftraggeber gegenüber ein, dass dieser die personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieses Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und an Dritte, d.h. mit dem Auftraggeber konzernverbundene Unternehmen und/oder den Kunden oder Endkunden übermittelt. Die Übermittlung dient dazu, den mit dem Auftraggeber konzernverbundenen Unternehmen und/oder dem Kunden oder Endkunden einen Eindruck von den Qualifikationen von blomberry zu vermitteln. Der vorliegende Vertrag beinhaltet zusammen mit dem entsprechenden Angebot und dem Auftragsschreiben die gesamte Vereinbarung und Absprache zwischen dem Auftraggeber und blomberry in Bezug auf den Vertragsgegenstand. (Mündliche oder schriftliche) Zusicherungen, Zusagen, Vereinbarungen oder Absprachen, die in diesen Dokumenten nicht genannt sind, besitzen keinerlei Rechtskraft oder Wirkung. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Das für Sie tätige blomberry Team beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen. blomberry freut sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.